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Die GKV berechnet ihre Beiträge einkommensabhängig. Zur Beitragsberechnung wird das Einkommen, bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, herangezogen. Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind in einem Leistungskatalog festgelegt. Jede Kasse darf ihren Mitgliedern jedoch freiwillige Zusatzleistungen anbieten.
Die PKV hingegen kalkuliert ihre Beiträge in Abhängigkeit zum versicherten Risiko. Zur Beitragsermittlung wird das Eintrittsalter, das Geschlecht, der Gesundheitszustand und der Leistungsumfang – der von PKV zu PKV sehr unterschiedlich sein kann – zu Grunde gelegt.
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Im Falle der Arbeitsunfähigkeit hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine mindestens 6 wöchige Lohnfortzahlung. Ab dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV) diese Lohnfortzahlung in Form des „Krankengeldes“.
Selbständige und Freiberufler können den Einkommensverlust in der PKV bereits ab dem 4. oder 8. Tag in voller Höhe absichern. Bei Selbständigen und Freiberuflern in der GKV ist dies von der jeweiligen Satzung abhängig.
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Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes entstehen i.d.R. sowohl für den Betroffenen als auch für die näheren Angehörigen zusätzliche Kosten.
Diese Kosten können z.B. mit einer Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) abgesichert werden Die Höhe der Absicherung ist variabel und nicht Einkommensabhängig. Die Auszahlung des KHT ist steuerfrei.
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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt im Rahmen der "Kassenleistung" alle entstandenen Krankheitskosten und rechnet diese - ohne Einbeziehung des Versicherten - direkt mit dem Leistungserbringer ab. Grundlage hiefür ist der Leistungskatalog, der für alle gesetzlichen Krankenkassen Gültigkeit hat. Der Versicherte trägt lediglich die Praxisgebühr und beteiligt sich durch die vorgegebenen Zuzahlungen an den Verordnungen.
Für gesetzliche Versicherte bietet die private Krankenversicherung (PKV) Zusatzversicherungen an. Die erweiterte Zusatzversicherung ist eine Kombination aus den Absicherungsmöglichkeiten: Privatpatient im Krankenhaus inklusive erweiterten, zum Teil auch ambulanten Leistungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Sonderleistungen wie Heilpraktikerkosten zu versichern.
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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt im Rahmen der "Kassenleistung" alle entstandenen Krankheitskosten. Grundlage hiefür ist der Leistungskatalog, der für alle gesetzlichen Krankenkassen Gültigkeit hat. Der Versicherte trägt lediglich die gesetzliche Zuzahlung.
Empfehlenswert für gesetzliche Versicherte: die private Krankenzusatzversicherung. Diese Absicherungen dienen dazu, die Kosten des Privatpatientenstatus, Chefarztbehandlung inklusive der Unterbringung im 1 oder 2-Bettzimmer abzusichern.
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