Die PKV-Optimierung
 
   

Wenn Sie bereits seit mehr als 5 oder sogar 10 Jahren bei einem PKV-Unternehmen versichert sind, dann sollten Sie prüfen, ob Ihr "Alttarif" noch dem aktuellsten Preis/ Leistungsverhältnis bei Ihrem Versicherer entspricht.

 
 
 
Um was geht's?
 
   

Derjenige der schon längere Zeit privat versichert ist, hat sich bei der Vertragsunterzeichnung für eine Tarifkombination entschieden, die seinerzeit sicherlich ein optimales Preis/ Leistungsverhältnis darstellte und seiner Lebenssituation entsprach.

Jetzt ist es aber so, dass sich in einem Zeitraum von 5 oder 10 Jahren auch die "Beitrags- Tariflandschaft" der privaten Versicherer geändert hat. Fast alle PKV-Unternehmen haben in der Zwischenzeit neue, modernere Tarife entwickelt, die den Bedürfnissen der Gegenwart und Zukunft besser gerecht werden.

Diese "neuen Tarife" unterscheiden sich zum einen durch geänderte Leistungsaussagen und zum anderen durch neuere Kalkulationsgrundlagen, d.h. andere Beiträge. Interessant ist hierbei, dass die neuen als auch die alten Tarife bei geänderten Selbstbehalten in der Addition aller Faktoren zum Teil erheblich günstiger sind.

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"Alttarife" Auswirkungen für privat Versicherte?
 
   

Tests haben ergeben, dass in mehr als 50% aller Fälle die Umstellung in Tarife mit höheren Selbstbehalten zu erheblichen Beitragsersparnissen führt und das ohne Verschlechterung der Versicherungsleistungen.

Die Beitragsersparnis bezieht sich hierbei auf den Gesamtaufwand, unter Berücksichtigung der vollen Inanspruchnahme des "alten" sowie "neuen" Selbstbehaltes.

Beispiel: Es erfolgt eine Umstellung in einen Tarif mit 2.000,-- € höherem Selbstbehalt. Dies ergibt eine Beitragsersparnis von 5.000,-- € jährlich. Somit bleibt selbst bei Inanspruchnahme des "neuen höheren Selbstbehaltes" eine Beitragersparnis von 3.000,-- € im Jahr.

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PKV-Optimierung - was ist das?
 
   

Bei einer PKV-Optimierung wird durch unsere Spezialisten, anhand des Versicherungsscheins, zunächst die vorhandene Tarifsituation analysiert.

Im nächsten Schritt wird für die ambulante Absicherung mit Selbstbehalt die günstigste Tarifkonstellation mit dem optimalen Selbstbehalt, unter Berücksichtigung des Gesamtaufwand (Jahresaufwand), berechnet. Das Ergebnis fließt in eine schriftliche Ausarbeitung.

Die Ausarbeitung beziehungsweise das Berechnungsergebnis ist eine Grundlage, um die Tarifumstellung bei der privaten Krankenversicherung zu beantragen.

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Wie viel kann man sparen?
 
   

Die Beitragsersparnis ist von Fall zu Fall unterschiedlich und abhängig von der individuellen Beitragssituation. Nachstehend 3 realistische Beispiele, wie sie uns fast täglich vorgelegt werden und Ihnen einen Überblick der Ersparnismöglichkeiten verschaffen.

Beispiel
Angestellter, 56, geschieden, PKV-vollversichert mit unterhaltspflichtiger Tochter,14

Beispiel
Unternehmer, 50, verheiratet, PKV-vollversichert und Ehefrau, 43, zusatzversichert

Beispiel
Rentner, 72, alleinstehend, PKV-vollversichert

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PKV-Optimierung durch den Versicherer?
 
   

Es hat sich herausgestellt, dass der Versicherte die optimalen Tarife selbst auf Anfrage vom Versicherer nicht immer genannt, geschweige denn freiwillig angeboten bekommt. Begründet ist dies damit, dass ein Versicherer in der Regel nicht an einer Beitragsreduzierung interessiert ist. Da der Versicherer immer eine Reihe von Selbstbehalttarifen anbietet, kann er immer noch einen Tarif anbieten, der eine geringere als die optimalen Einsparung bietet.

Wenn der Versicherte allerdings schon den konkreten Tarif und das damit verbundene Einsparpotential weiß, kann er beim Versicherer konkret eine Berechnung zu diesem Tarifwechsel anfordern, prüfen und anschließend genau diese Tarifumstellung durchführen lassen. Dann kann der Versicherer wegen der konkreten Fragestellung aufgrund der gesetzlichen Grundlage nicht mehr ausweichen.

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Die gesetzliche Grundlage
 
    § 204 VVG: Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt. Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.
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Für wen ist die PKV- Optimierung interessant?
 
   
  1. Für Freiberufler und Selbstständige, die bereits mindestens 5 Jahre in der PKV versichert sind

  2. Für Angestellte, deren Gesamtbeitrag zur Ihrer Privaten Krankenversicherung einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen deutlich über 570 € liegt.

  3. Für Rentner und Pensionäre, die bereits über 10 Jahre PKV-versichert sind.
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Das Servicepaket
 
   
  1. Vorprüfung: Unsere Krankenversicherungsspezialisten, zum Teil Dipl. Mathematiker, analysieren anhand der Police den bestehenden Versicherungsschutz.

  2. Analyse: Im nächsten Schritt wird für die ambulante Absicherung mit Selbstbehalt die günstigste Tarifkonstellation mit dem optimalen Selbstbehalt , unter Berücksichtigung des Gesamtaufwands (Jahresaufwand), abgeschätzt bzw. berechnet.

  3. Ergebnis: Sie erhalten die schriftliche Auswertung der Ersparnisschätzung und ein Musterschreiben für den Versicherer.

  4. Erläuterung: Unsere Versicherungsexperten besprechen und erläutern das Ergebnis der Auswertung/Berechnung - auf Wunsch - persönlich mit Ihnen.

  5. Nachprüfung: Nachdem die Umstellung durch den Versicherer vorgenommen wurde, prüft der Krankenversicherungsspezialist auf Wunsch das Ergebnis.
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Was kostet der Service?
 
   

Der Service ist kostenneutral, aber nicht kostenlos. Was heißt das? Sie zahlen eine einmalige 40%-ige Servicegebühr für die Berechnung der tatsächlichen Jahresbeitrags- ersparnis. Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass keine Beitragsersparnis ermittelt werden kann, entstehen auch keine Gebühren.

Ein Beispiel: Die tatsächliche, jährliche Beitragsersparnis beträgt 900,-- €. Die einmalige Gebühr beträgt somit 40% von 900,--€ also 360,--€. D.H. die Beitragsersparnis wird lediglich im ersten Jahr von 900,--€ um 360,--€ auf 540,--€ reduziert.

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Was müssen Sie tun?
 
   

Wenn Sie den Service nutzen wollen, dann klicken Sie auf das für Sie zutreffende Formular und senden es unterschieben und ausgefüllt per Post oder Fax inkl. Ihres aktuellen Versicherungsscheines an die vorgegebene Anschrift.

Beachten Sie, dass die PKV- Optimierung nur sinnvoll ist, wenn Sie eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen.

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Der Ablauf auf einen Blick
 
   
  • Sie füllen das für Sie bestimmte Anschreiben aus und schicken dieses an die FSS-online AG.

  • FSS-online berechnet die Tarifumstellung und schickt Ihnen das Berechnungsergebnis (Höhe der Beitragsersparnis), wie Sie es wünschen, per Fax, E-Mail oder Post. Gleichzeitig erhalten Sie die Rechnung über die Servicegebühr.

  • Sie beantragen mit den gelieferten Unterlagen die Umstellung der Tarife bei Ihrem Versicherer.

  • FSS-online prüft das Ergebnis der Tarifumstellung und informiert Sie über die Prüfung.
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Geschäftsbedingungen zur PKV-Optimierung der FSS -online AG
 
   

1. Geltungsbereich

Folgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Auftrags zur Berechnung einer PKV-Beitragsoptimierung ( s. Erklärung §2, 2. Absatz). Durch die Auftragserteilung oder/und Unterschrift auf dem Auftrag erklärt sich der Auftraggeber mit nachfolgenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Auftrags ist ausschließlich die Lieferung einer Berechnung, die als Grundlage zur Umstellung eines Tarifs bei einem Krankenversicherungsunternehmen dienen kann. Nachstehend auch PKV-Beitragsoptimierung genannt.

Bei der PKV-Beitragsoptimierung wird, anhand der vorgelegten letzten Beitragsrechnung und einer Kopie des Versicherungsscheins, der vorhandene Versicherungsschutz und somit die vorhandene Tarifsituation analysiert. Im nächsten Schritt wird für die ambulante Absicherung die günstigste Tarifkonstellation mit dem optimalen Selbstbehalt, unter Berücksichtigung des Gesamtaufwand ( Jahresaufwand) berechnet. Das Ergebnis fließt in eine schriftliche Ausarbeitung.

Die Ausarbeitung beziehungsweise das Berechnungsergebnis ist eine Grundlage, um eine Tarifumstellung bei einer Krankenversicherung nach § 204 VVG zu beantragen.

Die Berechnung wird auf Wunsch des Auftragsgebers auch fernmündlich erläutert. Eine persönliche, schriftliche oder auch fernmündliche Beratung oder Empfehlung, z.B. zur weiteren Vorgehensweise nach der PKV-Optimierung als auch Beratungen zur Umstellung, Erweiterung/ Ergänzung oder Kündigung des Versicherungsschutzes, ist in jedem Fall ausgeschlossen und nicht Vertragsgegenstand.

 

3. Annahme des Auftrags

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Annahme der Bestellung, soweit es sich um den in der Bestellung/ Auftrag bezogenen Personenkreis handelt und alle Unterlagen vorliegen. Das Berechnungsergebnis wird i.d.R. innerhalb von max. 4 Wochen zugestellt.

 

4. Gebühren

Die einmalige Servicegebühr berechnet sich prozentual von der Erstjahres-Beitragsersparnis. Der jeweilige Prozentsatz ist im Bestellschein oder anderen Auftragsgrundlagen ( z.B. Zeitungsartikel ) auf die der Auftrag beruht ausgewiesen.

Die Servicegebühr wird fällig nachdem die FSS-online AG dem Auftraggeber die Höhe der Einsparsumme mitgeteilt hat.

Die Servicegebühr wird auch fällig, wenn eine Tarifumstellung bei dem betroffenen Versicherer nicht durchgeführt wurde aber grundsätzlich möglich gewesen wäre.

Wird bei der Berechnung keine Beitragsersparnis ausgewiesen, ist die Berechnung für den Auftraggeber kostenfrei. Falls die Berechnung des Versicherers eine geringere Einsparung als durch FSS-online AG ausgerechnet ergibt, erstattet FSS-online gegen Vorlage des Nachweises die Differenz zurück.

 

5. Gewährleistung/ Haftung

Das durch FSS-online AG ermittelte Ergebnis dient als unverbindliche Orientierungshilfe zur Beantragung einer PKV-Beitragsoptimierung. Die FSS-online AG übernimmt keine Gewähr für absolute Fehlerfreiheit. Die Berechnungsergebnisse können von den Ergebnissen, die durch das betroffene Versicherungsunternehmen ermittelt werden, abweichen. Auch kann es vorkommen, dass die ermittelte Tarifkonstellation Tarifleistungsveränderungen beinhalten. Eine Haftung für eventuelle Schäden die sich durch eine, vom Auftraggeber veranlasste Tarifumstellung (PKV- Beitragsoptimierung) ergeben können, sind für jeden Fall und in jedem Fall ausgeschlossen. Empfehlung: Bei einer PKV-Beitragsoptimierung sollte sich der Auftraggeber von dem betroffenen Versicherungsunternehmen ausdrücklich bestätigen lassen, dass sich durch die Umstellung keine Leistungsververänderung zu ungunsten des Auftraggebers ergeben.

Die FSS-online AG haftet für keine Schäden, die dem Auftraggeber direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Nutzung der FSS-online AG -Diensten entstehen.

 

6. Schlussbestimmungen/ Allgemeines

Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform oder schriftlichen Bestätigung durch die Vertragsparteien. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegeben werden.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, ist der Sitz des Beklagten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für eine Lücke im Vertrag.

Flörsheim, den 21.01.2003

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FSS online AG Quelle: FSS online AG